Wir optimieren Webseiten. Dazu gehört oftmals auch in Lifting des Styles. Ob Relaunch oder neuer Auftritt – wir begleiten unsere Kunden vom Konzept über die Erstellung von Inhalten bis hin zur fertigen Webseite.
Hoch hinaus? Inhalte aus einer anderen Perspektive.
Inhalte – das können Texte, aber natürlich auch Fotos, Grafiken oder Videos sein. Eine sehr interessante Perspektive für Letztgenannte bietet die Drohnenfotografie, die wir ebenfalls aus unseren Reihen heraus anbieten.
Bei Fotografie mit der Drohne denkt man womöglich zuerst an die Vogelperspektive nach dem Motto „Je höher desto besser“. Aber damit wird diese äußerst interessante wie hilfreiche Erfindung zu Unrecht auf nur einen kleinen Teil seiner Möglichkeiten reduziert. Denn die Flugeigenschaften sind so umfangreich und präzise, dass auch viele andere Perspektiven möglich sind, welche normalerweise für die meisten Vorhaben ein viel zu aufwändiges Kameraequipment erforderten. Möchte man z.B. an einem Objekt entlang gleiten, so benötigte man einen Schwenkarm oder gar eine Kamera auf Schienen.
Ein geübter Drohnen-Pilot fliegt auf einer Höhe einfach parallel das Objekt ab.
Aber auch ruhige Kamera-Schwenks, sich auf ein Objekt hinzu zu bewegen oder sich von diesem weg zu bewegen ergeben teils großartige Effekte, ohne Drohne nur mit größtem Aufwand zu gewährleisten. Der Kreativität sind mit den zahlreichen Videomodi einer Kameradrohne wie z.B. mit dem „Active Track“ – dem autonomen Verfolgen von Objekten – oder dem „Point of Interest“ bei welchem ein Objekt in einer zuvor festgelegten Höhe und Radius umflogen wird, kaum Grenzen gesetzt.
Anwendungsbeispiel Autohaus
Konkret konnten wir genau das für den Relaunch einer Webseite für ein großes Autohaus umsetzen. Aufgabe war es, die Autohäuser mit ihren unterschiedlichen teils kompliziert gelegenen Standorten ins rechte Licht zu rücken. Da die Autohäuser weiträumig in Brandenburg und Sachsen-Anhalt verstreut liegen, logistisch eine Herausforderung. Schon deshalb, da Genehmigungen für einzelne Flüge, Wetter und Beteiligte unter einen Hut gebracht werden mussten. Eine Wiederholung wäre aufgrund der großen Distanzen nur schwer und mit großem Auwand möglich gewesen.
In diesem Fall ging es darum die verschiedenen Autohäuser in die rechte Perspektive zu setzen. Denn die reine Bodenperspektive ist bei einem alltäglichen Objekt wie einem Autohaus auf die Dauer doch recht eintönig. Zu hoch zu fliegen kam in diesem Fall allerdings auch nicht in Frage, denn wer mag schon ein Industriegebäude mit Wellblechdach o.ä. von oben bestaunen?
Dennoch sind uns eine Vielzahl schöner Aufnahmen gelungen, welche nun im Zuge des Relaunches vornehmlich im Kopfbereich der Seiten der einzelnen Häuser verarbeitet werden. Aber auch ein Imagevideo ist perspektivisch geplant, bei dem die verschiedenen Häuser aus interessanter Perspektive zusammen geschnitten werden. Kombiniert mit wehenden Firmenflaggen und einfahrenden Autos, kurzum – Leben im Objekt – kann sich solch ein Imagevideo schnell vom herkömmlichen Einerlei erfrischend abheben.
Vorbereitung ist alles
Möchte man brauchbares Film- und Bildmaterial bekommen, ist ein Konzept über das Set obligatorisch. Was bei der Drohnen-Fotografie noch hinzu kommt, sind allerdings weitere wichtige Komponenten wie Wind und Wetter wozu auch die Sonnenaktivität gehört, welche Störungen der für einen stabilen und sicheren Flug notwendigen GPS und Kompass Einheiten des hochtechnischen Fluggerätes verursachen kann. Vor allem aber auch die Lage des Objektes und damit rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn für den Betrieb eines UAS (Unmanned Aircraft System) gelten in Deutschland wie auch den meisten anderen Ländern der Welt mittlerweile umfangreiche gesetzliche Vorschriften, welche es zu beachten gilt.
So betraf uns im speziellen Fall das Flugverbot innerhalb einer Zone von 1,5 km rund um einen Flughafen (Heliport eines Krankenhauses in der Nähe) und das Abstandsgebot von mind. 100 m von Bundesfernstrassen. Für ein Autohaus natürlich äußerst praktisch, lagen die meisten der Häuser an Bundesstrassen, für die wir bei der zuständigen Behörde wie z.B. der Luftfahrtbehörde eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis einholen mussten, den Mindestabstand zur Bundesstrasse teils erheblich unterschreiten zu können. In 3 Fällen lag das Objekt nur durch einen Bürgersteig getrennt von der Bundesstrasse entfernt. Dazu ist es notwendig, die Lage der Häuser auf diversem Kartenmaterial wie z.B. Google Maps und Flugvekehrskarten in Bezug auf Flugverbotszonen zu prüfen.
Kein Problem – denn das gehört zum gewerblichen Fliegen mit der Drohne dazu, muss aber eben gemacht werden. Der Kunde hat verständlicher Weise keine Lust auf so einen Bürokratieaufwand, vom Wissen, welches man dahingehend nicht voraussetzen kann, ganz zu schweigen. Wir übernehmen das gerne!
Schauen Sie sich einfach mal die ein oder andere Perspektive an. Demnächst auch auf der Webseite vom Autohaus Böttche.
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